Freitag, 22. Februar 2013

Schmerzensgeld bei Mobbing - www.SPIEGEL.de

Schmerzensgeld bei Mobbing, d.h. Schmerzensgeld für die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, ist ein Anspruch des Mobbingopfers, der natürlich in Betracht kommt.

Die Voraussetzungen für Schadensersatz gemäß § 823 Abs. 1 BGB ist allerdings an hohe Voraussetzungen geknüpft. Die Voraussetzungen darzulegen ist durchaus möglich, die Anforderungen der Rechtssprechung an die erforderlichen Beweise zu erfüllen, ist schwer.

Vorsicht ist geboten: Es gibt sehr viele Mobbingfälle, Tendenz leider steigend.
Aber zu behaupten, man werde gemobbt, um an viel Geld heranzukommen, ist eine Vorstellung, die man gleich streichen sollte. Sich Mobbingopfer zu nennen, weil man darauf hofft, dass das lukrativ sein könnte, sollte man gleich vergessen. Diejenigen, die sich hier das schnelle Geld erhoffen, sollten sich bitte vergegenwärtigen, dass Mobbingopfer massiv leiden.

Schmerzensgeldbeträge sind in Deutschland traditionell niedriger als in anderen Ländern. Mit guten Gründen kann man Berechnungsmodelle aus anderen Ländern gedanklich heranziehen, dem Verschließen sich unsere Gerichte auch nicht unbedingt. Auch diesbezüglich kann man auf Entwicklungen hoffen.

Die Qualen, die es für Mobbingopfer mit sich bringt, alles noch einmal erneut in einem "Mobbingprozess" durchzuleben, sollten auch bedacht werden.


Der SPIEGEL KARRIERE - Artikel zum Thema:
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/mobbing-prozesse-schadensersatz-koennte-steigen-a-876547.html

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