Donnerstag, 31. Mai 2012

Rechtsanspruch auf KiTa

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

der Wiesbadener Kurier schreibt heute auf S. 1 "Rechtsanspruch auf Kita bleibt".

Es ist ein aktuelles Thema: Insbesondere in Ballungsgebieten gibt es oft noch immer zu wenig Plätze.
Die Frage, wie man einen Anspruch dann konkret verwirklicht, überlasse ich gerne Frau Rechtsanwältin Schwarz. 

Die Situation bedeutet aber aus meiner arbeitsrechtsanwaltlichen Sicht praktisch, dass leider viele Arbeitnehmerinnen, die gerne ihre Kinder betreuen lassen und arbeiten würden, zu Hause bleiben müssen. Und viele Arbeitgeber, insbesondere kleinere, müssen auf ihre Mitarbeiterinnen verzichten, haben zusätzliche Organisationsarbeit, damit der Betrieb nicht zusammenbricht. Kleinere Arbeitgeber können sich nun einmal leider keine Betriebskrippen und -kindergärten leisten. Bei großen Unternehmen funktioniert es besser. Der Mittelstand ist auch in der Planung naturgemäß nicht so flexibel wie die Großen.

Allerdings hilft alleine das Prinzip Hoffnung nicht weiter.
Es gibt tatsächlich Lösungsansätze, die sich mit begrenztem Aufwand verwirklichen lassen und die alle ein wenig glücklicher machen - Arbeitnehmerinnen, Arbeitgeber und auch die lieben Kleinen können davon profitieren.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen einen erfolgreichen Arbeitstag.
Ihre
Nathalie M. Brede  

Mittwoch, 30. Mai 2012

Abmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern

Betriebsratsmitglieder sind grundsätzlich verpflichtet, sich für ihre Betriebsratstätigkeit abzumelden.
Sinn und Zweck dessen ist es, dass der Arbeitgeber die Zeit des Arbeitsausfalls überbrücken kann. Der Arbeitgeber muss den Betrieb organisieren und daher auch planen können.
Im Einzelfall kommt es also darauf an, ob eine vorübergehende Umorganisation der Arbeitsaufgabe vorgenommen werden muss.

Sofern ein Fall vorliegt, in welchem sich ein Betriebsratsmitglied nicht abmelden musste, muss es dem Arbeitgeber aber nachträglich auf sein Verlangen mitteilen, in welchem Zeitraum es wieviel Betriebsratsarbeit geleistet hat.

- so die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 37 BetrVG (Az.: 7 ABR 135/09) -

Mittwoch, 23. Mai 2012

Tarifvertrag Metall auch für Hessen und Rheinland-Pfalz übernommen

Zwischen Arbeitgebern und IG Metall wurde am Dienstag vereinbart, dass der Pilottarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie auch für Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Saarland übernommen wird.

                                                                 Wiesbadener Kurier, 23.05.2012, S. 3

Dienstag, 15. Mai 2012

Belastungen in der Arbeitswelt

Ein Thema für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, weil aus betriebswirtschaftlichen und gesundheitlichen Aspekten aktueller denn je sind die Belastungen der modernen Arbeitswelt.

Aus diesem Grunde hat sich auch das BMAS mit Bundesministerin von der Leyen, selbst Medizinerin, damit auseinandergesetzt.
O-Ton der Veranstaltung waren die zunehmende Komplexität der Arbeitswelt und die damit einher gehende Steigerung der psychischen Belastungen.
Die körperlichen Belastungen sinken, die psychischen steigen.

Allerdings folgen häufig körperliche den psychischen Belastungen bzw. werden durch letztere verursacht.

Psychische Gesundheit in Unternehmen und Betrieben soll gefördert werden.

Die Zahlen künftiger statistischer Untersuchungen bleiben abzuwarten, in der Hoffnung auf Verbesserungen in der Arbeitswelt für alle.

Freitag, 11. Mai 2012

Altersdiskriminierung, allgemein

Was bedeutet Altersdiskriminierung?

Die Diskriminierung wegen des Lebensalters bedeutet z.B. die Diskriminierung, weil jemand ein bestimmtes Lebensalter erreicht hat. Genauso ist der Fall zu beurteilen, wenn ein bestimmtes Lebensalter nicht erreicht ist. Das bedeutet also: Unter Altersdiskriminierung fällt nicht nur die Diskriminierung der Älteren, weils sie mehr Lebensjahre "auf dem Buckel" haben, sondern auch die Diskriminierung Jüngerer, die noch nicht so viele Lebensjahre zurück gelegt haben.

Altersdiskriminierung, Urlaub

Die Anknüpfung an das Lebensalter im Hinblick auf die Anzahl der Urlaubstage ist eine Altersdiskriminierung.

Die Entscheidung dazu: BAG 9 AZR 529/10

Kündigung wegen "Stalking"

Einem Arbeitnehmer wurde außerordentlich gekündigt, weil er einer Kollegin zu nahe getreten ist.
Der Vorwurf der Kollegin: Er habe sie in unerträglicher Weise belästigt und bedrängt.
Kündigungsgrund waren nicht-dienstliche Kontaktaufnahmen gegen den ausdrücklich erklärten Willen der Kollegin, Emails, Anrufe, Besuche.
Unter anderem habe der Arbeitnehmer der Kollegin gedroht, sie bekomme keine feste Stelle, wenn sie keinen Kontakt mit ihm pflege.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die außerordentliche Kündigung in einem solchen Fall gerechtfertigt sein kann und hat die Sache zur Entscheidung an das Landesarbeitsgericht Frankfurt zurück verwiesen.

Aktenzeichen der Entscheidung: 2 AZR 258/11

Montag, 7. Mai 2012

Schwierigkeiten in Flugbetrieben

Cirrus Airlines, Contact Air - weitere werden folgen: Flugbetriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind inzwischen eher die Regel als die Ausnahme.

Spannend werden die Maßnahmen sein, die jetzt ergriffen werden.

Wichtig für Gewerbetreibende: Wehren Sie sich!


PMS war in einigen Fällen Gegner - und hat immer verloren oder sich gleich "geschlagen" gegeben.

Der SWR hat über entsprechende Fälle berichtet:
http://www.swr.de/marktcheck/haus-einkauf/teure-werbung-tierheim/-/id=2249286/nid=2249286/did=9447250/gcv8l2/index.html

Vorurteile gegenüber BewerberInnen

Nachrichten aus Hörfunk und Presse: Bewerberinnen werden vorab aussortiert, z.B. weil sie Mütter sind oder zumindest im gebärfähigen Alter, Namen, die auf einen Migrationshintergrund deuten, führen dazu, dass Bewerber und Bewerberinnen nicht berücksichtigt werden.

Eigentlich sollte das nicht so sein. In Zeiten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erst recht nicht. In solchen Fällen gibt es sogar Entschädigung (§ 15 II AGG).

Fazit: Rechtlich darf ein Arbeitgeber so nicht vorgehen. Politisch korrekt ist solches Vorsortieren ebenfalls nicht.

Der menschliche Eindruck kann durchaus zu Rechtswidrigkeiten führen. Viel spricht daher für das anonymisierte Verfahren.
Im amerikanischen Raum verzichtet man auf Fotos. Bei uns sind sie höchst wichtig für den ersten Eindruck, den Personaler sich machen. Bereits das Geschlecht führt damit schon auf den ersten Blick zu Gefahren der Differenzierung, die nichts mit der Arbeitsaufgabe zu tun haben. Aber selbst ohne Foto erkennt man das Geschlecht regelmäßig, da Bewerber sich mit vollem Namen und ggf. weiteren privaten Daten vorstellen. Sind private Hintergründe - allein bezogen auf die Arbeitsaufgabe - wirklich relevant?

Dabei sollte man an die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung im Hinblick auf zulässige Fragen an Bewerber denken und erkennen, dass Privates eben nicht unbedingt in das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gehört. Genauso inakzeptabel wäre es, wenn ein Bewerber einen potentiellen Arbeitgeber z.B. nach einem etwaigen Migrationshintergrund oder seiner sexuellen Orientierung fragen würde.

Die Versachlichung von Arbeitsverhältnissen und angemessener Umgang miteinander am Arbeitsplatz - von beiden Seiten - tut Not.

In diesem Sinne
allen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aller Couleur und beiden Geschlechts
einen erfolgreichen und kooperativen Arbeitstag
Ihre
RAin & FAin ArbR Nathalie M. Brede

Mobbing

DER SPIEGEL titelte am 16.04. "Mobbing - Der Feind in meinem Büro" und stellte aktuelle Zahlen vor: 1,8 Millionen Mobbingbetroffene in Deutschland, 2,3 Millionen Kosten durch Mobbing, die deutschen Unternehmen entstehen, 20 % aller Suizidfälle, sollten uns zu denken geben.

Unter anderem hat DER SPIEGEL ein entscheidendes Problem der Mobbingthematik aufgegriffen: "Mobbing lässt sich schwer messen" heißt es dort. Und angesprochen wird im selben Satz, dass "sich die Mobbing-Definitionen und -Messmethoden je nach Studie unterscheiden".

Ein wesentliches Problem ist, dass alle über Mobbing sprechen, aber nicht zwingend alle über Dasselbe reden. Wer meint was mit "Mobbing"?

Umgangssprachlich meint jeder etwas anderes und zugleich "alles Mögliche" mit "Mobbing".
In den Sozialwissenschaften, die glücklicherweise in diesem Bereich forschen, hängt es von der jeweiligen Versuchsanordnung ab, ob es um Mobbing im Sinne der entsprechenden Studie geht.   
Und am Ende stehen im Arbeitsleben die Mediziner, die diagnostizieren und helfen sollen, und die Juristen:
Der medizinische Katalog (ICD 10) enthält nicht die explizite Diagnose "Mobbing".
Und die Juristen sind sich nicht immer einig, ob nun Mobbing vorliegt oder nicht. Es gibt Gerichtsentscheidungen mit Definitionen, die viel Raum zur Bewertung lassen, die Versuchsanordnung Leymanns wird noch immer zur Bewertung herangezogen. - Und wer bewertet? Im Mandantengespräch der Anwalt, im Gerichtssaal der Richter. Ob es zum Prozess kommt, muss sorgfältig überlegt werden, unter Abwägung von PRO und CONTRA, insbesondere Beweisfragen sind vorher zu klären.


Und wie findet man den richtigen Anwalt? Die fachliche Qualifikation kann man erfragen. Wichtig ist aber: Die Chemie muss stimmen.