Montag, 7. Mai 2012

Vorurteile gegenüber BewerberInnen

Nachrichten aus Hörfunk und Presse: Bewerberinnen werden vorab aussortiert, z.B. weil sie Mütter sind oder zumindest im gebärfähigen Alter, Namen, die auf einen Migrationshintergrund deuten, führen dazu, dass Bewerber und Bewerberinnen nicht berücksichtigt werden.

Eigentlich sollte das nicht so sein. In Zeiten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erst recht nicht. In solchen Fällen gibt es sogar Entschädigung (§ 15 II AGG).

Fazit: Rechtlich darf ein Arbeitgeber so nicht vorgehen. Politisch korrekt ist solches Vorsortieren ebenfalls nicht.

Der menschliche Eindruck kann durchaus zu Rechtswidrigkeiten führen. Viel spricht daher für das anonymisierte Verfahren.
Im amerikanischen Raum verzichtet man auf Fotos. Bei uns sind sie höchst wichtig für den ersten Eindruck, den Personaler sich machen. Bereits das Geschlecht führt damit schon auf den ersten Blick zu Gefahren der Differenzierung, die nichts mit der Arbeitsaufgabe zu tun haben. Aber selbst ohne Foto erkennt man das Geschlecht regelmäßig, da Bewerber sich mit vollem Namen und ggf. weiteren privaten Daten vorstellen. Sind private Hintergründe - allein bezogen auf die Arbeitsaufgabe - wirklich relevant?

Dabei sollte man an die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung im Hinblick auf zulässige Fragen an Bewerber denken und erkennen, dass Privates eben nicht unbedingt in das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gehört. Genauso inakzeptabel wäre es, wenn ein Bewerber einen potentiellen Arbeitgeber z.B. nach einem etwaigen Migrationshintergrund oder seiner sexuellen Orientierung fragen würde.

Die Versachlichung von Arbeitsverhältnissen und angemessener Umgang miteinander am Arbeitsplatz - von beiden Seiten - tut Not.

In diesem Sinne
allen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aller Couleur und beiden Geschlechts
einen erfolgreichen und kooperativen Arbeitstag
Ihre
RAin & FAin ArbR Nathalie M. Brede

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.