Donnerstag, 31. Mai 2012

Rechtsanspruch auf KiTa

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

der Wiesbadener Kurier schreibt heute auf S. 1 "Rechtsanspruch auf Kita bleibt".

Es ist ein aktuelles Thema: Insbesondere in Ballungsgebieten gibt es oft noch immer zu wenig Plätze.
Die Frage, wie man einen Anspruch dann konkret verwirklicht, überlasse ich gerne Frau Rechtsanwältin Schwarz. 

Die Situation bedeutet aber aus meiner arbeitsrechtsanwaltlichen Sicht praktisch, dass leider viele Arbeitnehmerinnen, die gerne ihre Kinder betreuen lassen und arbeiten würden, zu Hause bleiben müssen. Und viele Arbeitgeber, insbesondere kleinere, müssen auf ihre Mitarbeiterinnen verzichten, haben zusätzliche Organisationsarbeit, damit der Betrieb nicht zusammenbricht. Kleinere Arbeitgeber können sich nun einmal leider keine Betriebskrippen und -kindergärten leisten. Bei großen Unternehmen funktioniert es besser. Der Mittelstand ist auch in der Planung naturgemäß nicht so flexibel wie die Großen.

Allerdings hilft alleine das Prinzip Hoffnung nicht weiter.
Es gibt tatsächlich Lösungsansätze, die sich mit begrenztem Aufwand verwirklichen lassen und die alle ein wenig glücklicher machen - Arbeitnehmerinnen, Arbeitgeber und auch die lieben Kleinen können davon profitieren.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen einen erfolgreichen Arbeitstag.
Ihre
Nathalie M. Brede  

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