Freitag, 20. Juli 2012

Rechtsmissbräuchliche Befristung von Arbeitsverhältnissen

Arbeitsverhältnisse sind heute immer wieder befristet. Das geht grundsätzlich, nämlich nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Arbeitsverhältnisse zu befristen.

Sogenannte Kettenbefristungen sind mehrere aufeinander folgende Befristungen von Arbeitsverhältnissen.
Wenn der Arbeitgeber dafür Sachgründe hat, kann das funktionieren. Vorsicht ist aber für beide Seiten bei Kettenbefristungen immer geboten:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 18. Juli 2012 entschieden, dass die Befristung eines Arbeitsverhältnisses trotz Vorliegens eines Befristungsgrundes im Einzelfall rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein kann.

Wirklich überraschend ist das für eine Fachanwältin für Arbeitsrecht zwar nicht, aber die Entscheidung ist doch nennenswert, weil sie aktuell ist, sowohl im Hinblick auf das Datum der Entscheidung als auch im Hinblick auf die heutige Arbeitswelt.

Wenn Sie Fragen zu oder Schwierigkeiten mit Befristungen haben, wenden Sie sich an den Fachanwalt / die Fachanwältin für Arbeitsrecht Ihres Vertrauens!

Schadensfälle im Arbeitsleben - Arbeitnehmerhaftung

Was passiert, wenn bei der Arbeit ein Schaden entsteht?
Wer zahlt?

Viele werden nun sagen: "Die Versicherung." Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, welche Versicherung den Schaden zahlt?
Es kommt durchaus vor, dass ein Schaden entsteht, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich zwar darüber klar sind, dass der Arbeitnehmer den Schaden verursacht hat, sie sich aber nicht darüber klar sind, wer den Schaden bezahlen muss. Diese Diskussion wird teils grundsätzlich geführt, teils aus konkretem Anlass.

In Fällen solcher Schäden gelten die Grundsätze der abgestuften Arbeitnehmerhaftung, die vom Bundesarbeitsgericht entwickelt wurden.
Dazu gibt es viele "Schulfälle".
Häufig in der Praxis auftretende Fälle sind solche, in welchen ein Arbeitnehmer / eine Arbeitnehmerin unstreitig einen Schachschaden am Eigentum des Arbeitgebers verursacht hat.
In diesen Fällen geltend die Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs und können, je nach Verschuldensgrad, von "keine Haftung des Arbeitnehmers" über quotale Verteilung der Haftung entsprechend der Konstellation im Einzelfall bis hin zur vollen Haftung des Arbeitnehmers reichen.

Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die sich in solchen Fällen nicht einig sind, bleibt also nur, ihren Einzelfall prüfen zu lassen und sich dann zu einigen oder - sofern das nicht möglich ist - zu streiten, damit ein/e unabhängige/r Richter/in über den Einzelfall entscheidet.


Insolvenzen

Die Insolvenzen bzw. die Marktlage im Bereich der Fluggesellschaften, vor allem der kleinen, war hier bereits in der Vergangenheit angesprochen worden.

Und nun eine nächste Insolvenz:
Nach Quelle, Karstadt, Arcandor, nach Schlecker: Nun folgt die Neckermann.de-Pleite. Sowohl im Hinblick auf das Wirtschaftsleben als auch im Hinblick auf den Arbeitsmarkt stellt sich die Frage: Was kommt noch?

Die Prognose der Deutschen Post sei gefährdet, kann man in der Online-Presse lesen: http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/hb-insolvenz-von-neckermann-de-schmaelert-post-gewinn_aid_784714.html

Und wie bei Schlecker auch: An der Pleite hängen Schicksale. Viele ArbeitnehmerInnen waren bei Schlecker schon ihr ganzes Berufsleben lang beschäftigt, bei Neckermann ist es ebenso. Schlecker hat die Türen geschlossen.
Und Neckermann? Zunächst soll der Betrieb weiterlaufen, "business as usual" sei angesagt, so die Frankfurter Neue Presse, http://www.fnp.de/fnp/region/lokales/frankfurt/trotz-pleite-geht-die-arbeit-weiter_rmn01.c.10004257.de.html .

Hoffen wir also auf ein gutes Ende.

Solange versucht ver.di zu beruhigen: Der Verlust des Arbeitsplatzes sei in der Insolvenz nicht zwingend.

Damit liegt ver.di zwar richtig, leider ist die Folge der Insolvenz aber regelmäßig die Beendigung der oder zumindest vieler Arbeitsverhältnisse. Richtig an der gewerkschaftlichen Aussage ist, dass der Gesetzgeber es gerne sehen würde, dass Folge der Insolvenz eben nicht die Freisetzung vieler ArbeitnehmerInnen in die Arbeitslosigkeit bedeutet. Nach der Insolvenzordnung ist eine Möglichkeit die Sanierung des insolventen Unternehmens. Das wird aber nur mit einem oder mehreren Investor(en) gehen.

Wird sind also gespannt auf die weiteren Entwicklungen.