Freitag, 20. Juli 2012

Rechtsmissbräuchliche Befristung von Arbeitsverhältnissen

Arbeitsverhältnisse sind heute immer wieder befristet. Das geht grundsätzlich, nämlich nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Arbeitsverhältnisse zu befristen.

Sogenannte Kettenbefristungen sind mehrere aufeinander folgende Befristungen von Arbeitsverhältnissen.
Wenn der Arbeitgeber dafür Sachgründe hat, kann das funktionieren. Vorsicht ist aber für beide Seiten bei Kettenbefristungen immer geboten:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 18. Juli 2012 entschieden, dass die Befristung eines Arbeitsverhältnisses trotz Vorliegens eines Befristungsgrundes im Einzelfall rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein kann.

Wirklich überraschend ist das für eine Fachanwältin für Arbeitsrecht zwar nicht, aber die Entscheidung ist doch nennenswert, weil sie aktuell ist, sowohl im Hinblick auf das Datum der Entscheidung als auch im Hinblick auf die heutige Arbeitswelt.

Wenn Sie Fragen zu oder Schwierigkeiten mit Befristungen haben, wenden Sie sich an den Fachanwalt / die Fachanwältin für Arbeitsrecht Ihres Vertrauens!

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