Freitag, 20. Juli 2012

Schadensfälle im Arbeitsleben - Arbeitnehmerhaftung

Was passiert, wenn bei der Arbeit ein Schaden entsteht?
Wer zahlt?

Viele werden nun sagen: "Die Versicherung." Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, welche Versicherung den Schaden zahlt?
Es kommt durchaus vor, dass ein Schaden entsteht, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich zwar darüber klar sind, dass der Arbeitnehmer den Schaden verursacht hat, sie sich aber nicht darüber klar sind, wer den Schaden bezahlen muss. Diese Diskussion wird teils grundsätzlich geführt, teils aus konkretem Anlass.

In Fällen solcher Schäden gelten die Grundsätze der abgestuften Arbeitnehmerhaftung, die vom Bundesarbeitsgericht entwickelt wurden.
Dazu gibt es viele "Schulfälle".
Häufig in der Praxis auftretende Fälle sind solche, in welchen ein Arbeitnehmer / eine Arbeitnehmerin unstreitig einen Schachschaden am Eigentum des Arbeitgebers verursacht hat.
In diesen Fällen geltend die Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs und können, je nach Verschuldensgrad, von "keine Haftung des Arbeitnehmers" über quotale Verteilung der Haftung entsprechend der Konstellation im Einzelfall bis hin zur vollen Haftung des Arbeitnehmers reichen.

Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die sich in solchen Fällen nicht einig sind, bleibt also nur, ihren Einzelfall prüfen zu lassen und sich dann zu einigen oder - sofern das nicht möglich ist - zu streiten, damit ein/e unabhängige/r Richter/in über den Einzelfall entscheidet.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.