Freitag, 26. Juli 2013

Douglas Holding: Thalia, Appelrath-Cüpper, Hussel stehen zur Disposition; Führungspersonal wird ausgewechselt

Der Pressebericht:

http://www.manager-magazin.de/unternehmen/handel/investor-advent-baut-douglas-holding-radikal-um-a-911763.html


nmb - arbeitsrecht - Kurzkommentar:

Der Douglas Holding - Investor will Veränderungen. Wenn es Veränderungen gibt, bedeutet das auch immer und insbesondere personelle Veränderungen. Personelle Veränderungen bedeuten regelmäßig Kündigungen. Im angesprochenen Fall berichtet das #Manager Magazin in seiner Online-Ausgabe, dass große Teile des Führungspersonals ausgewechselt werden.
Bei Führungskräften funktioniert das regelmäßig anders als bei "kleinen" Arbeitnehmern. Aber auch Führungskräfte müssen nicht alles hinnehmen. Vorsicht ist also bei der Gestaltung des konkreten #Aufhebungsvertrages oder der konkreten Fassung einer Veränderung im Konzern geboten. Verhandlungsspielräume und Gestaltungsspielräume sollten genutzt werden. - Fazit: Keine Unterschrift ohne vorherige anwaltliche Beratung!

Dienstag, 23. Juli 2013

After-Work-Shops zum Thema Konflikte und Mobbing in Wiesbaden und Landau / Pfalz

Erhöhte Anforderungen im Arbeitsumfeld, gestiegene Arbeitsbelastung, wechselnde Rahmenbedingungen - viele Elemente können dazu beitragen, dass #Konflikte im Arbeitsumfeld entstehen. Mit diesen Konflikten umzugehen, ist also eine alltägliche Anforderung, zu deren Bewältigung manchmal alle Kräfte notwendig sind. Dann braucht es Unterstützung und auch den nötigen Abstand, um nicht "unter die Räder" zu kommen.

In diesem Workshop geht es darum
- Konflikte zu erkennen und zu verstehen,
- sich selbst und dem anderen den Rücken zu stärken.

Neben fundierten Informationen zum Thema Konfliktentstehung und #Mobbing erwarten Sie praktische, sofort im Alltag umsetzbare Übungen für neue Kraft.


Die Referentinnen:

Karin Koers, Diplom-Wirtschaftsinformatikerin und Coach (FH), Shiatsu-Praktikerin (GSD)

Nathalie M. Brede, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht


Weitere Informationen zu den Veranstaltungen und Anmeldung:
Bitte per Email bei den Referentinnen direkt anfragen!

Konflikte: Zum Anwalt gehen?

Sehr geehrte LeserInnen,

Konflikte - es gibt sie überall - im Bekanntenkreis, in Familien, in der Arbeitswelt:

Konflikte zu erkennen, insbesondere aber zu erkennen, welche Rolle man selbst spielt, ist bisweilen nicht einfach. Selbst wenn es sich nur um einen Konflikt unter "den anderen" handelt, kann man selbst bereits betroffen sein. Mittelbare Betroffenheit kann vorliegen.

Erkennen Sie immer, wann Sie schon mit einem Konflikt zu tun haben?
Bei Konflikten geht es darum, ihr Dasein wahrzunehmen. Es geht darum, sie zu analysieren, die Rollen der unterschiedlichen Personen und / bzw. Gruppen zu klären.

Im zweiten Schritt geht es darum, was Sie tun können. Das hängt u.a. davon ab, ob es "ihr" Konflikt ist, welche Rolle Sie haben.

Sie haben nun in der Regel die Möglichkeit, viel auf der menschlichen Ebene selbst zu tun. Dazu benötigen Sie nicht unbedingt einen Anwalt. Nicht jeder Konflikt hat rechtliche Bedeutung.

Konflikte am Arbeitsplatz sind allerdings häufiger von rechtlicher Relevanz. Der Arbeitsplatz ist existenziell, und zwar für alle. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen das Arbeitsleben "gemeinsam führen". Für Arbeitgeber, aber auch für Führungskräfte, ist die Produktivität von eminenter Bedeutung, Führungskräfte und andere Arbeitnehmer wollen regelmäßig "einfach nur in Ruhe arbeiten".

Haben Sie also ein Konfliktproblem am Arbeitsplatz und wollen z.B. wissen, was Sie tun können, ohne in rechtlicher Hinsicht Fehler zu machen, dann empfiehlt sich der Gang zum Anwalt bereits früh.

Sehen Sie es einmal so:
Wenn Sie nicht mehr als eine Erstberatung benötigen, haben Sie Ihr Problem zeit- und kostengünstig gelöst. Die Entscheidung, wann und ob Sie in Konfliktfällen einen Anwalt hinzuziehen, treffen Sie persönlich. Tun Sie es bewusst!

Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Woche

Ihre
Nathalie M. Brede
Rechtsanwältin & Fachanwältin für Arbeitsrecht


Vorankündigung: neuer Ratgeber zum Thema Konflikte und Mobbing in Arbeit

Liebe LeserInnen,

noch in diesem Jahr (Sommer/Herbst 2013) wird unser neues Buch zum Thema Konflikte und #Mobbing am Arbeitsplatz erscheinen.
Den Coaching-Part hat Karin Koers, Diplom-Wirtschaftsinformatikerin, Coach (FH) und Shiatsu-Praktikerin (GSD) übernommen. Den juristischen Part hat Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie M. Brede verfasst.


Zur weiteren Information auf einige Nachfragen:
Die in diesem Jahr zu diesem Thema in Wiesbaden und in Landau / Pfalz stattfindenden Veranstaltungen sind nicht klassische Betroffenen-Info-Veranstaltungen, es handelt sich auch nicht um begleitete Selbsthilfegruppen.

Sie erhalten Informationen zum Themenkreis Konflikte und Mobbing aus der juristischen und der Coaching-Perspektive.

Im "After-Work-Shop", der 3stündigen Abendveranstaltung, stellt Karin Koers zudem Übungen vor, die Ihnen im Alltag dabei helfen können, sich selbst, Ihrem Partner / Ihrer Partnerin oder anderen Menschen, die Sie in einer Konfliktsituation unterstützen möchten, "den Rücken zu stärken". 

Im 2tägigen Wochenendseminar wird die Thematik intensiver behandelt, Ihr aktiver Part ist größer. Anhand eines Fallbeispiels erarbeiten die TeilnehmerInnen Umsetzungsschritte für konkrete Situationen.


Auch das vorangekündigte Buch verfolgt das Konzept von Information und Hilfestellung zum eigenständigen Erarbeiten von Handlungsmöglichkeiten.


In den Veranstaltungen findet keine Erörterung von Einzelfällen aus der Gruppe, finden keine Einzelfallberatungen statt. Weder die Veranstaltungen noch das Buch sind ein Ersatz für Beratung im oder Begleitung des Einzelfalles, sondern können Ihnen als Einstieg im Konfliktbereich in der Eigenbearbeitung Ihres Falles hinter Ihrer "geschlossenen Tür" dienen.


Wünsche Ihnen eine konfliktarme Woche
Ihre
Nathalie M. Brede
Rechtsanwältin &
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Freitag, 19. Juli 2013

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Was ändert sich eigentlich?

Änderungen gibt es im Bereich der Anwaltsvergütung, aber auch bei den Gerichtskosten und im Bereich der Notarkosten.

Den Werdegang des Gesetzes finden Sie unter http://www.bundesanzeiger-verlag.de/?id=8557 .



Und was ändert sich tatsächlich für Mandanten?

Soweit die Abrechnung unmittelbar nach dem RVG erfolgt, kommt es darauf an, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht oder nicht:
Mandanten mit Rechtsschutzversicherung zahlen unverändert ihre Selbstbeteiligung.
Alle anderen erhalten die ihrem Mandat entsprechende RVG-Rechnung und müssen die entsprechenden Kosten selbst tragen.
Daran ändert sich nichts. Es ändert sich nur - nach über einem Jahrzehnt - die Höhe der Vergütung.

Soweit die Abrechnung nicht nach dem RVG, sondern nach einer - vom RVG vorgesehenen und insbesondere im Beratungsbereich erwünschten - Vergütungsvereinbarung erfolgt, ändert sich für den Mandanten praktisch ebenfalls nichts. Je nachdem, ob die Vergütung nach Zeit oder pauschal bemessen ist oder eine Gegenstandswertvereinbarung vorliegt, wird entsprechend nach Minuten, pauschal oder entsprechend dem vereinbarten Gegenstandswert nach den üblichen RVG-Regeln abgerechnet.
Bei den Vergütungsvereinbarungen ändert sich also mit dem neuen RVG im Vergleich zu vorher nur im Falle der Gegenstandswertvereinbarung die Höhe der Vergütung.

Für die Altfälle, für die das alte RVG noch gilt, wird entsprechend noch nach dem alten RVG abgerechnet.

Mittwoch, 17. Juli 2013

Veranstaltung zum Thema Mobbing am 23.09.2013 in Landau / Pfalz

Sehr geehrte Leser/innen,

am 23.09.2013 wird von 18 - 21 Uhr eine Veranstaltung zum Thema Mobbing in Landau / Pfalz stattfinden.

Mobbing ist ein immer häufiger auftretendes Phänomen in der Arbeitswelt. Und Mobbing kostet viel Geld: Arbeitsunfähigkeitszeiten, u.a. wirtschaftliche Schäden bei Kranken- und Rentenversicherungsträgern, Verschlechterung von Betriebsergebnissen - alle sind betroffen, nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch Arbeitgeber/in, die anderen Arbeitnehmerinnen und die Allgemeinheit.
Wie können Sie als Beobachter/in oder Betroffene/r sich und anderen helfen? Was kann man für sich und andere tun?

Einen Einstieg in die Mobbing-Thematik in juristischer Hinsicht und in unterstützende Möglichkeiten aus dem Coaching-Bereich erhalten Sie an diesem Abend. ReferentInnen sind Coach Karin Koers und Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie M. Brede.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Daher ist die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Karten kosten 90,- €, ein Partnerticket kostet 60,- €. Einzelberatungen finden an diesem Abend nicht statt.

Für weitere Informationen bzw. Kartenbestellungen wenden Sie sich bitte per Email an mein Büro. Sie erreichen uns unter post [ at ] rain-brede.de .

Wünsche Ihnen eine erfolgreiche Woche
Ihre
Nathalie M. Brede
Rechtsanwältin &
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Dienstag, 16. Juli 2013

Anwaltliche Beratung noch im Juli?

Sehr geehrte LeserInnen,

haben Sie auch Fragen, die Sie sich gerne von einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin beantworten lassen möchten?

Die Anwalts- und Notarkosten steigen in diesem Sommer. Nachdem die gesetzlichen Vergütungssätze für anwaltliche Tätigkeiten sich über ein Jahrzehnt lang nicht geändert haben, kommt nun das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz.

Diejenigen von Ihnen, die das alte Kostenrecht noch schnell für eine Beratung nutzen möchten, weil sie die Beratungskosten aus eigener Tasche bezahlen, müssen sich noch im Juli darum kümmern.

Einen schönen Sommer
wünscht Ihnen Ihre
Rechtsanwältin & Fachanwältin für Arbeitsrecht
Nathalie M. Brede

Mittwoch, 10. Juli 2013

Arbeitsrechtliche Nachrichten aus dem Bereich des Gesundheitswesens: medsonet

Die Nachricht:

Vor einiger Zeit, nämlich mit Beschluss vom 11. Juni 2013, Aktenzeichen 1 ABR 33/12, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass "medsonet" zu keinem Zeitpunkt tariffähig war.


nmb - arbeitsrecht - Erklärung:

Was bedeutet "nicht tariffähig"?
Es bedeutet, dass medsonet keine Tarifverträge abschließen kann bzw. konnte. Eine Gewerkschaft muss tariffähig sein, sonst ist sie keine.

Welche Folgen das z. B. hat?
Stellen Sie sich vor, dass eine Gewerkschaft, die zum Streik aufruft - wenn auch formal im Übrigen korrekt - gar keine Gewerkschaft ist (sondern es nur sein will): ArbeitnehmerInnen, die diesem Streikaufruf Folge leisten, werden die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses zu erwarten haben. Eine solche Kündigung ist wirksam, denn nur der rechtmäßige Streik einer Gewerkschaft führt zur "Suspendierung" der gegenseitigen vertraglichen Pflichten, d.h. ArbeitnehmerInnen, die sich am rechtmäßigen Streik beteiligen, verletzen dadurch nicht ihre Pflicht zur Arbeitsleistung; ArbeitgeberInnen sind im Gegenzug von der Pflicht zur Entgeltzahlung befreit.
Handelt es sich nicht um einen rechtmäßigen Streik, dann handelt es sich um Arbeitsverweigerung. Das müssen ArbeitgeberInnen nicht dulden.   

AGG - Weltanschauung - Sympathie für ein Land

Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich entschieden, dass eine etwaig unterstellte "Sympathie für die Volksrepublik China" keine Benachteiligung wegen der Weltanschauung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bedeutet.


Der Fall:

Eine Redakteurin, die nicht-politische Themen bearbeitete, wandte sich dagegen, dass sie keine Festanstellung erhalten hatte, weil ihr unterstellt worden sei, sie hege "Sympathie für die Volksrepublik China" und sei diesbezüglich regierungsfreundlich. Sie machte einen Verstoß gegen das AGG geltend.


Die Entscheidung:

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 20. Juni 2013 unter dem Aktenzeichen 8 AZR 482/12 entschieden, dass jedenfalls kein AGG-Verstoß vorliegt.


Die Begründung des Gerichts:

Gleich, ob eine "kommunistische Weltanschauung" existiere, handele es sich jedenfalls bei der etwaig unterstellten Sympathie für ein Land nicht um die Unterstellung einer Weltanschauung. Außerdem ist das Bundesarbeitsgericht der Ansicht, dass die Sympathie für ein Land nicht unbedingt die Sympathie für dessen Regierung impliziere. Und eine möglicherweise vorhandene Fundierung der Regierungspartei müsse nicht automatisch von einem Sympathisanten geteilt werden.



nmb - Arbeitsrecht - Kommentar:

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zeigt, dass es im Hinblick auf einen AGG - Verstoß einerseits tatsächlich - wie es das Gesetz schließlich vorsieht - um die in § 1 AGG genannten Merkmale geht, nichts anderes ist justiziabel.

Das Bundesarbeitsgericht dehnt damit das AGG nicht unvorhersehbar weit aus, sondern es hält sich deutlich in den Wortlautgrenzen.

Außerdem zeigt die Entscheidung, dass es nicht darum geht, dass mit dem AGG kein Gesetz gegen die "Gesinnung" des Arbeitgebers existiert, sondern dass es nach wie vor darum geht, dass eine mögliche Rechtsverletzung wegen der im Gesetz genannten Merkmale vorgetragen wird. Irgendein tatsächlicher Anhaltspunkt ist also weiterhin nötig.

Hätte unsere Redakteurin politische Themen bearbeitet und hätte sie tatsächlich eine politische Anschauung offenbart, dann hätte das Bundesarbeitsgericht darüber entschieden, ob denn nun eine "kommunistische Weltanschauung", um die es hier hätte gehen können, eine Weltanschauung im Sinne des AGG darstellt. Und erst im zweiten Schritt wäre eine etwaige Verletzung, orientiert am Tatsachenvortrag der Klägerin, zu prüfen gewesen.