Montag, 31. Dezember 2012

Alles Gute für 2013

Wir wünschen Ihnen allen ein gutes neues Jahr 2013
                                       &
 viel Erfolg im beruflichen sowie privaten Bereich.


Und denken Sie bitte daran: Auch im Jahr 2013 gibt es wieder einmal viele Rechtsänderungen.


                                             Alles Gute
                                                    Ihre
                                             Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie M. Brede
                                                                                       und Team

Donnerstag, 27. Dezember 2012

Altersgrenzen und demographischer Wandel

Altersgrenzen - die Diskussionen zu diesem Thema waren in der Vergangenheit vielfältig: Kassenärzte, Notare, Piloten...

Und die Altersversorgung?

Ursprünglich war die Rentenversicherung eine Absicherung fürs Alter für diejenigen Einzelnen, die höchst ausnahmsweise überhaupt in deren Genuss kamen. Bismarcks Konzept war ein völlig anderes als das, was unsere Rentenversicherung heute ist. Mal davon abgesehen, dass die Rentenversicherung heute vielerlei Leistungen erbringt, die weit vor der Altersrentenzeit liegen, nehmen auch heute viele Menschen die Altersrente in Anspruch.
Ein Versicherungskonzept, das vorsah, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber für eine Versicherung Beiträge zahlen, die praktisch nie leistet, weil die Altersgrenze für die Inanspruchnahme der Altersversorgung weit über der durchschnittlichen Lebenserwartung der Bevölkerung liegt, außerdem ein Versicherungskonzept mit Pflichtbeitragszeiten, die auch von vielen bis zu ihrem Tode nicht erfüllt werden konnten, ist etwas völlig anderes als das, was wir heute Rentenversicherung nennen. Die demographische Entwicklung hat dazu geführt, dass heute die überwiegende Anzahl der Menschen irgendwann in den Genuss kommt, Leistungen der Rentenversicherung, regelmäßig Altersrente, in Anspruch zu nehmen.
Kein Wunder, dass der Beitragssatz im Laufe der Zeit gestiegen ist.

Ärzte und Notare tauchen oben auf: Auch sie sind von der Rentenversicherungsfrage betroffen. Wenn auch anders als andere, weil es für freie Berufe Versorgungswerke gibt, die eine wesentlich bessere Altersabsicherung bieten. Im Verhältnis zu den gezahlten Beiträgen ist die Altersabsicherung besser, es gibt im Alter mehr Geld. Aber freie Berufe haben andere Probleme: Es gibt zwar eine verhältnismäßig "bessere" Alterssicherung, aber dafür eine deutlich schlechtere "Rundumsicherung". Die Rentenversicherungspflichtigen haben durchaus auch Vorteile. Teilweise können die Freiberufler dies durch zusätzliche Absicherung, d.h. zusätzliche Versicherung, ausgleichen, teilweise nicht.

Bei Piloten wollte man planen und hatte die "Übergangsversorgung" durch Tarifverträge geschaffen. Wenn beide Seiten Fehler machen, die Gewerkschafts- und die Arbeitgeberseite, durchaus mit ehrenwerten Überlegungen zum damaligen Zeitpunkt, dann führt das zwangsläufig zu rechtlichen Fragestellungen.

Die demographische Entwicklung führt nicht nur zu längerem Leben der Menschen mit insbesondere besserer medizinischer Versorgung und zu volkswirtschaftlichen Fragestellungen, sondern auch zu rechtlichen Fragen, die in jedem Einzelfall genau überdacht werden sollten. 

Ratsame Überlegungen für jede/n Einzelne/n, z.B. für den Winter / zum Jahreswechsel: Wie sieht Ihr Lebensentwurf aus? Wie stellen Sie sich Ihr Alter vor?
Mit Ihren Überlegungen sollten Sie nicht nur an die private Altersvorsorge denken, sondern sich auch überlegen und beraten lassen, wie und ob Sie rechtlich Vorkehrungen dafür treffen, dass Ihr Alter möglichst so aussieht, wie Sie es sich vorstellen.

Alles Gute für den Jahreswechsel
Ihre
Nathalie M. Brede

Sozialrechtlicher "Klassiker": Probleme mit der Frage der "Beschäftigung"

"Beschäftigte" - Warum gibt es immer wieder Probleme mit Sozialversicherungsträgern, obwohl man doch zu Beginn der Zusammenarbeit sehr sorgfältig geprüft hat?

Häufig treten Fälle auf, in welchen es zuerst keine sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse gab, die Parteien aber später "hineingleiten".
Das Problem ist, dass die Sozialversicherungsträger, wenn die DRV Bund Statusfragen klärt, natürlich zunächst den Ist-Zustand betrachten. Dieser weicht durchaus nicht selten vom ursprünglichen Sollzustand ab. Zu Beginn der Zusammenarbeit hat man noch darauf geachtet, dass man tatsächlich das Verhältnis unter Selbständigen lebt. Dann funktioniert die Zusammenarbeit mit der Zeit so gut, dass man tatsächlich hineingleitet in ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis. Und möglicherweise auch in ein Arbeitsverhältnis. Vorsicht: Der arbeitsrechtliche und der sozialversicherungsrechtliche Status können von einander abweichen!

Fazit: Der Praxistipp lautet: Immer wieder regelmäßige Überprüfungen der tatsächlichen Situation vornehmen, bevor sich Statusänderungen einschleichen! Und wenn man eine Statusänderung möchte: Machen Sie rechtlich einen "Schnitt" und vereinbaren Sie sauber, welche rechtliche Beziehung Sie fortan mit- und zueinander haben möchten! Das gibt beiden Seiten Klarheit.

Einmaliges prüfen reicht nicht.
Wenn Sie Fragen haben oder unseren Überprüpfungsservice im Arbeits- und / oder Sozialrecht nutzen möchten, sprechen Sie uns bitte an!

Piloten als "freie Mitarbeiter" / Freelancer? - Arbeits- und Sozialrecht

Und nachdem wir schon auf der Seite der Reisenden waren,
begeben wir uns nun ins Flugzeug:
Der Pilot / die Pilotin: Arbeitnehmer/in oder Selbständige/r?

Wer fliegt eigentlich das Flugzeug, in dem die Passagiere "zwischen den Jahren" aus dem verregneten Deutschland in die Ferne, in die Sonne fliehen?

Ja, ein Pilot bzw. eine Pilotin mit Lizenz und entsprechender Musterberechtigung. Soweit klar.

Weniger die Passagiere, dafür aber Piloten und Pilotinnen interessieren sich aber durchaus für ihren arbeits- und sozialrechtlichen Status:

Ja, es gibt echte Freelancer, die Flugzeuge fliegen. Aber die meisten Verkehrsflugzeugführer sind nicht selbständig.

Es gibt Versuche von Fluggesellschaften, nur selbständiges Personal zu beschäftigen. Natürlich. Das ist in anderen Bereichen ebenso. Weshalb sollte es in der Luftfahrt anders sein? Echte Selbständige zahlen ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge selbst. Und wenn man sie nicht zu gut bezahlt, ist das durchaus ein Sparmodell.  

Aber es gibt mehr Kriterien als die Überschrift des Vertrages, auch wenn viele nicht daran glauben. Man sollte arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen nicht grundsätzlich scheuen. Es gibt die Möglichkeit, vor dem Arbeitsgericht klären zu lassen, ob jemand Arbeitnehmer/in ist. Die tatsächliche Situation wird rechtlich bewertet. Der Arbeitnehmerbegriff ist geprägt durch die persönliche Abhängigkeit, darauf kommt es an. Piloten fliegen nach Dienstplänen, sind in den Ablauf der Fluggesellschaft eingebunden, müssen flugbetriebliche Anweisungen beachten.
Viele sind Arbeitnehmer/innen, ohne es zu wissen...

Sozialversicherungsrechtlich betrachtet, ist die Frage der / des Beschäftigten zu klären. Auch für Selbständige mit nur einem Auftraggeber ändert sich die Situation massiv. 

Deshalb, nicht nur aus steuerlichen Gründen (!), ist es wichtig, sich mit Vertragsgestaltungen vorher sorgfältig auseinanderzusetzen. Das gilt für beide Seiten.

Aktuelles, Zivilrechtliches: Zeit für einen Kurztrip mit dem Flugzeug ins Ausland...

Die Zeit "zwischen den Jahren": So manche/r bucht noch schnell einen Flug. Wenn man schon nicht über Weihnachten in New York war, dann fliegt man vielleicht über Silvester dahin, wo man noch nicht war, z.B. um den Jahreswechsel früher oder später oder einfach anders als zu Hause zu erleben.

Aber was passiert, wenn man nicht losfliegen kann oder nicht zurück kommt? Z.B. weil der Pilot ausfällt, krank geworden ist oder gar einen plötzlichen Kreislaufzusammenbruch hatte.
Das ist nicht nur ärgerlich, sondern das sind auch Dinge, mit welchen man hätte rechnen können. Es ist keineswegs ein Fall von "höherer Gewalt", wie oft gesagt wird, wenn z.B. ein Pilot plötzlich krank wird.

So sie direkt bei einer Fluggesellschaft gebucht haben, muss diese zahlen. Haben Sie ein Komplettpaket gebucht, dann wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter.

Sozialrecht: GdB - Grad der Behinderung

Wonach bestimmt sich der Grad der Behinderung und wann kann ein kranker Mensch einen Antrag stellen? Ist krank gleich behindert?
Fragen, die im Zusammenhang gerne gestellt werden.

Der Grad der Behinderung bestimmt sich nach der Funktionsbeeinträchtigung.
Nein, krank und behindert sind keine Synonyme!

Oft geht es darum, ob ein alter Mensch, der jedenfalls aktuell unter einer Erkrankung leidet, deshalb einen Schwerbehindertenausweis bekommen kann.

Den begehrten Ausweis gibt es nur mit einer Behinderung, nicht lediglich mit einer Erkrankung. Eine Erkrankung ist nicht gleichzusetzen mit einer Behinderung. Eine Behinderung ist - wie gesagt - eine Funktionsbeeinträchtigung. An dieser Stelle kommt üblicherweise das Argument, dass der alte Mensch ja durch seine Krankheit beeinträchtigt sei und nun körperlich nicht mehr so könne wie vorher. Auch das, muss man leider so sagen, ist bei einer Erkrankung normal.
Bei einer Behinderung geht es darum, dass der Mensch im Vergleich zu anderen Menschen seines Alters, im Vergleich zum Normalzustand, nicht altersgemäß eingeschränkt ist, sondern eine Funktionsbeeinträchtigung besteht, die eben nicht altersüblich ist, sondern über die altersüblichen Einschränkungen hinaus geht. Diese Funktionsbeeinträchtigung darf aber nicht nur vorübergehend bestehen, also nicht auf Grund einer Erkrankung, die wieder ausheilt, womit die Funktionsbeeinträchtigung auch wieder verschwindet, sondern sie muss dauerhaft bestehen. Die Grenze zur Dauerhaftigkeit ist die regelmäßig in verschiedenen Bereichen herangezogene 6-Monats-Grenze.

Die 6-Monats-Grenze ist in der Medizin u.a. die Chronifizierungsgrenze. Wenn eine Erkrankung chronifiziert ist, kann eine auf Grund dessen bestehende Funktionsbeeinträchtigung auch dazu führen, dass ein GdB anerkannt wird.

Den Antrag stellen Sie bitte möglichst beim Versorgungsamt. Damit es so schnell wie möglich geht, fügen Sie bitte alle relevanten medizinischen Unterlagen bei. Bitten Sie Ihren Arzt / Ihre Ärztin darum, Ihnen alles entsprechend zur Verfügung zu stellen.

Und wenn Sie Fragen haben, sind wir gerne für Sie da.

 

Arbeits- und Sozialrecht: GmbH-Geschäftsführer

Der GmbH-Geschäftsführer / die GmbH-Geschäftsführerin - ein beliebtes Problem: Sowohl im Bereich des Arbeitsrechts als auch im Bereich des Sozialrechts tauchen in Theorie und sehr häufig in der Praxis Probleme rund um GmbH-Geschäftsführer auf.
Die wichtigsten und grundlegendsten: Ist der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin der GmbH (arbeitsrechtlich betrachtet) Arbeitnehmer/in bzw. (sozialversicherungsrechtlich betrachtet) Beschäftigte/r?

Warum man sich diesbezüglich rechtzeitig Gedanken machen sollte? Wegen der rechtlichen Folgen!

Oft wird das Verhältnis einfach so gehandhabt, wie man es gerne hätte:
Arbeitsrechtlich mag man sich das vorher gut überlegt haben, entsprechend auch versucht haben, Vorkehrungen zu treffen, damit nicht das vermeintliche Organ der GmbH später vielleicht doch zum Arbeitnehmer / zur Arbeitnehmerin wird. Aber im Sozialrecht überlegt man häufig nur, welche Rechtsfolge man gerne hätte, d.h. regelmäßig geht es um die Frage, ob der- oder diejenige in verschiedenen Sozialversicherungszweigen versichert sein möchte oder nicht. Da werden Beiträge für vermeintlich Pflichtversicherte gezahlt und später wird festgestellt, dass eine Versicherungspflicht nicht vorlag. Da werden keine Beiträge gezahlt, obwohl sie hätten gezahlt werden müssen, später müssen Beiträge für Jahre nachgezahlt werden und treiben die GmbH möglicherweise in den Ruin.
Wie möchte man die GmbH organisieren? Welche Stellung soll der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin wirklich haben? Was wird wirklich wie gelebt? Die Tatsachenfrage ist die entscheidende. Bitte achten Sie also bei der Planung nicht auf Luftschlösser, sondern auf das, was voraussichtlich wirklich den Tatsachen entsprechen wird.
Und wo bleibt da die Gestaltungsmöglichkeit? Ganz "einfach": Man kann natürlich gestalten. Aber wichtig ist, dass die Gestaltung, die man wählt, am Ende auch wirklich in die Tat, in Tatsachen umgesetzt wird.

Überlegen, rechtlich und tatsächlich einheitlich gestalten und immer wieder überprüfen - Letzteres wird leider auch häufig versäumt.

Viel Erfolg für Ihre Vorhaben in 2013
wünscht Ihnen Ihre
Nathalie M. Brede

Sonntag, 9. Dezember 2012

Aktuelles allgemein: ACHTUNG: Gewerbeauskunft-Zentrale.de

Sehr geehrte UnternehmerInnen,

aus aktuellem Anlass:

Unternehmer bekommen in diesen Tagen vielfach unverlangte Zusendungen der Gewerbeauskunft-Zentrale.de .

Vorsicht!


Kleine Unternehmer wollen regelmäßig Herr über ihre eigene Werbung sein. Nun flattert dem Unternehmer und Nichtjuristen ein solches Schreiben ins Haus. Und viele denken, dass sie, wie es auf dem Bogen steht ihre Daten ergänzen müssen und das Ganze dann an die angegebene Nummer faxen müssen. Vorsicht: Wenn Sie mit diesem Unternehmen keinen Vertrag über einen Werbeeintrag abschließen wollen, dann werfen Sie das Schreiben in den Papierkorb! Damit vermeiden Sie jedenfalls Kosten und Streit.
Und bitte klären Sie auch die bei Ihnen ggf. zuständigen Mitarbeiter über diese Masche auf!

Wünsche Ihnen allen, sehr geehrte Leser und Leserinnen, eine schöne Adventswoche.
Ihre
Nathalie M. Brede