Donnerstag, 27. Dezember 2012

Aktuelles, Zivilrechtliches: Zeit für einen Kurztrip mit dem Flugzeug ins Ausland...

Die Zeit "zwischen den Jahren": So manche/r bucht noch schnell einen Flug. Wenn man schon nicht über Weihnachten in New York war, dann fliegt man vielleicht über Silvester dahin, wo man noch nicht war, z.B. um den Jahreswechsel früher oder später oder einfach anders als zu Hause zu erleben.

Aber was passiert, wenn man nicht losfliegen kann oder nicht zurück kommt? Z.B. weil der Pilot ausfällt, krank geworden ist oder gar einen plötzlichen Kreislaufzusammenbruch hatte.
Das ist nicht nur ärgerlich, sondern das sind auch Dinge, mit welchen man hätte rechnen können. Es ist keineswegs ein Fall von "höherer Gewalt", wie oft gesagt wird, wenn z.B. ein Pilot plötzlich krank wird.

So sie direkt bei einer Fluggesellschaft gebucht haben, muss diese zahlen. Haben Sie ein Komplettpaket gebucht, dann wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter.

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