Donnerstag, 27. Dezember 2012

Sozialrechtlicher "Klassiker": Probleme mit der Frage der "Beschäftigung"

"Beschäftigte" - Warum gibt es immer wieder Probleme mit Sozialversicherungsträgern, obwohl man doch zu Beginn der Zusammenarbeit sehr sorgfältig geprüft hat?

Häufig treten Fälle auf, in welchen es zuerst keine sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse gab, die Parteien aber später "hineingleiten".
Das Problem ist, dass die Sozialversicherungsträger, wenn die DRV Bund Statusfragen klärt, natürlich zunächst den Ist-Zustand betrachten. Dieser weicht durchaus nicht selten vom ursprünglichen Sollzustand ab. Zu Beginn der Zusammenarbeit hat man noch darauf geachtet, dass man tatsächlich das Verhältnis unter Selbständigen lebt. Dann funktioniert die Zusammenarbeit mit der Zeit so gut, dass man tatsächlich hineingleitet in ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis. Und möglicherweise auch in ein Arbeitsverhältnis. Vorsicht: Der arbeitsrechtliche und der sozialversicherungsrechtliche Status können von einander abweichen!

Fazit: Der Praxistipp lautet: Immer wieder regelmäßige Überprüfungen der tatsächlichen Situation vornehmen, bevor sich Statusänderungen einschleichen! Und wenn man eine Statusänderung möchte: Machen Sie rechtlich einen "Schnitt" und vereinbaren Sie sauber, welche rechtliche Beziehung Sie fortan mit- und zueinander haben möchten! Das gibt beiden Seiten Klarheit.

Einmaliges prüfen reicht nicht.
Wenn Sie Fragen haben oder unseren Überprüpfungsservice im Arbeits- und / oder Sozialrecht nutzen möchten, sprechen Sie uns bitte an!

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