Donnerstag, 27. Dezember 2012

Piloten als "freie Mitarbeiter" / Freelancer? - Arbeits- und Sozialrecht

Und nachdem wir schon auf der Seite der Reisenden waren,
begeben wir uns nun ins Flugzeug:
Der Pilot / die Pilotin: Arbeitnehmer/in oder Selbständige/r?

Wer fliegt eigentlich das Flugzeug, in dem die Passagiere "zwischen den Jahren" aus dem verregneten Deutschland in die Ferne, in die Sonne fliehen?

Ja, ein Pilot bzw. eine Pilotin mit Lizenz und entsprechender Musterberechtigung. Soweit klar.

Weniger die Passagiere, dafür aber Piloten und Pilotinnen interessieren sich aber durchaus für ihren arbeits- und sozialrechtlichen Status:

Ja, es gibt echte Freelancer, die Flugzeuge fliegen. Aber die meisten Verkehrsflugzeugführer sind nicht selbständig.

Es gibt Versuche von Fluggesellschaften, nur selbständiges Personal zu beschäftigen. Natürlich. Das ist in anderen Bereichen ebenso. Weshalb sollte es in der Luftfahrt anders sein? Echte Selbständige zahlen ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge selbst. Und wenn man sie nicht zu gut bezahlt, ist das durchaus ein Sparmodell.  

Aber es gibt mehr Kriterien als die Überschrift des Vertrages, auch wenn viele nicht daran glauben. Man sollte arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen nicht grundsätzlich scheuen. Es gibt die Möglichkeit, vor dem Arbeitsgericht klären zu lassen, ob jemand Arbeitnehmer/in ist. Die tatsächliche Situation wird rechtlich bewertet. Der Arbeitnehmerbegriff ist geprägt durch die persönliche Abhängigkeit, darauf kommt es an. Piloten fliegen nach Dienstplänen, sind in den Ablauf der Fluggesellschaft eingebunden, müssen flugbetriebliche Anweisungen beachten.
Viele sind Arbeitnehmer/innen, ohne es zu wissen...

Sozialversicherungsrechtlich betrachtet, ist die Frage der / des Beschäftigten zu klären. Auch für Selbständige mit nur einem Auftraggeber ändert sich die Situation massiv. 

Deshalb, nicht nur aus steuerlichen Gründen (!), ist es wichtig, sich mit Vertragsgestaltungen vorher sorgfältig auseinanderzusetzen. Das gilt für beide Seiten.

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