Donnerstag, 27. Dezember 2012

Arbeits- und Sozialrecht: GmbH-Geschäftsführer

Der GmbH-Geschäftsführer / die GmbH-Geschäftsführerin - ein beliebtes Problem: Sowohl im Bereich des Arbeitsrechts als auch im Bereich des Sozialrechts tauchen in Theorie und sehr häufig in der Praxis Probleme rund um GmbH-Geschäftsführer auf.
Die wichtigsten und grundlegendsten: Ist der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin der GmbH (arbeitsrechtlich betrachtet) Arbeitnehmer/in bzw. (sozialversicherungsrechtlich betrachtet) Beschäftigte/r?

Warum man sich diesbezüglich rechtzeitig Gedanken machen sollte? Wegen der rechtlichen Folgen!

Oft wird das Verhältnis einfach so gehandhabt, wie man es gerne hätte:
Arbeitsrechtlich mag man sich das vorher gut überlegt haben, entsprechend auch versucht haben, Vorkehrungen zu treffen, damit nicht das vermeintliche Organ der GmbH später vielleicht doch zum Arbeitnehmer / zur Arbeitnehmerin wird. Aber im Sozialrecht überlegt man häufig nur, welche Rechtsfolge man gerne hätte, d.h. regelmäßig geht es um die Frage, ob der- oder diejenige in verschiedenen Sozialversicherungszweigen versichert sein möchte oder nicht. Da werden Beiträge für vermeintlich Pflichtversicherte gezahlt und später wird festgestellt, dass eine Versicherungspflicht nicht vorlag. Da werden keine Beiträge gezahlt, obwohl sie hätten gezahlt werden müssen, später müssen Beiträge für Jahre nachgezahlt werden und treiben die GmbH möglicherweise in den Ruin.
Wie möchte man die GmbH organisieren? Welche Stellung soll der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin wirklich haben? Was wird wirklich wie gelebt? Die Tatsachenfrage ist die entscheidende. Bitte achten Sie also bei der Planung nicht auf Luftschlösser, sondern auf das, was voraussichtlich wirklich den Tatsachen entsprechen wird.
Und wo bleibt da die Gestaltungsmöglichkeit? Ganz "einfach": Man kann natürlich gestalten. Aber wichtig ist, dass die Gestaltung, die man wählt, am Ende auch wirklich in die Tat, in Tatsachen umgesetzt wird.

Überlegen, rechtlich und tatsächlich einheitlich gestalten und immer wieder überprüfen - Letzteres wird leider auch häufig versäumt.

Viel Erfolg für Ihre Vorhaben in 2013
wünscht Ihnen Ihre
Nathalie M. Brede

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