Freitag, 11. Mai 2012

Kündigung wegen "Stalking"

Einem Arbeitnehmer wurde außerordentlich gekündigt, weil er einer Kollegin zu nahe getreten ist.
Der Vorwurf der Kollegin: Er habe sie in unerträglicher Weise belästigt und bedrängt.
Kündigungsgrund waren nicht-dienstliche Kontaktaufnahmen gegen den ausdrücklich erklärten Willen der Kollegin, Emails, Anrufe, Besuche.
Unter anderem habe der Arbeitnehmer der Kollegin gedroht, sie bekomme keine feste Stelle, wenn sie keinen Kontakt mit ihm pflege.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die außerordentliche Kündigung in einem solchen Fall gerechtfertigt sein kann und hat die Sache zur Entscheidung an das Landesarbeitsgericht Frankfurt zurück verwiesen.

Aktenzeichen der Entscheidung: 2 AZR 258/11

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