Mittwoch, 20. Februar 2013

Diskriminierung wegen des Alters (Traineeprogramm) - Arbeitsrecht

Sehr geehrte LeserInnen,

das Bundesarbeitsgericht hatte im Januar einen Fall entschieden, der kaum mehr jemanden überrascht, erst recht nicht den Fachanwalt oder die Fachanwältin für Arbeitsrecht. Dennoch wurde viel darüber berichtet, weshalb ich Ihnen diese Information nicht vorenthalten möchte:

Ein 36jähriger Bewerber mit mehrjähriger Berufserfahrung hat sich auf eine Trainee-Stelle für Nachwuchskräfte "Hochschulabsolventen / Young Professionals" beworben und wurde abgelehnt.
Im Inserat fand sich u.a. der Satz: "Da es sich per definitionem um Berufsanfänger handelt, stehen neben den erworbenen Fähigkeiten vor allem die persönlichen Eigenschaften im Mittelpunkt."

Das Bundesarbeitsgericht hat die Tatsache, dass sich die Stellenausschreibung an Berufsanfänger und Hochschulabsolventen / Young Professionals richtet, als Indiz für eine Benachteiligung des abgelehnten Klägers angesehen (Urteil vom 24. Januar 2013, Aktenzeichen 8 AZR 429/11).

Im Übrigen wurde die Sache zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts, erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen.

Wünsche Ihnen eine erfolgreiche zweite Wochenhälfte
Ihre
Nathalie M. Brede



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