Donnerstag, 14. Februar 2013

Dauer der Betriebszugehörigkeit als Kriterium bei der betrieblichen Altersversorgung - kein AGG-Verstoß

Kurzmeldung:

Die Versorgungszusage bei der betrieblichen Altersversorgung (BetrAV) darf von einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gemacht werden.
Darin liegt kein Verstoß gegen das AGG, keine Altersdiskriminierung, auch wenn nicht mehr alle ArbeitnehmerInnen in den Genuss dieser BetrAV kommen können.

Entschieden wurde dies vom Bundesarbeitsgericht (BAG)
durch Urteil vom 12. Februar 2013, Aktenzeichen: 3 AZR 100/11.

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