Freitag, 22. Februar 2013
Prozesskostenhilfe - Formular
Zur Frage: Gibt es das PKH-Formular im Internet?
Antwort:
Ja, das Prozesskostenhilfeformular können Sie sich auch aus dem Internet herunterladen, nämlich unter
http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf .
Prozesskostenhilfe kann für gerichtliche Verfahren gewährt werden, wenn die Kosten nicht anderweitig aufgebracht werden können (z.B. durch eine Rechtsschutzversicherung) und nach summarischer - d.h. überschlägiger - Prüfung Aussicht auf Erfolg besteht.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder sollte keine Prozesskostenhilfe gewährt werden, tragen Sie das Kostenrisiko für Ihren Fall selbst.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.