Freitag, 22. Februar 2013

Prozesskostenhilfe - Formular


Zur Frage: Gibt es das PKH-Formular im Internet?

Antwort:
Ja, das Prozesskostenhilfeformular können Sie sich auch aus dem Internet herunterladen, nämlich unter
http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf   .


Prozesskostenhilfe kann für gerichtliche Verfahren gewährt werden, wenn die Kosten nicht anderweitig aufgebracht werden können (z.B. durch eine Rechtsschutzversicherung) und nach summarischer - d.h. überschlägiger - Prüfung Aussicht auf Erfolg besteht.


Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder sollte keine Prozesskostenhilfe gewährt werden, tragen Sie das Kostenrisiko für Ihren Fall selbst.

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