Dienstag, 19. Juni 2012

Streikrecht für Beamte?

Die "althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" sehen den Beamten sozusagen als eine Art "Leibeigenen des Staates". Wo kämen wir denn da hin, wenn ein Teil der fest motierten Rädchen im Getriebe plötzlich nichts mehr täte, d.h. wenn nun Beamte streikten?

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung zum Thema weiter entwickelt. Sicher ist jedenfalls, dass in diesem Streitpunkt die Rechtsprechung leider wieder einmal eine Art Rolle des "Ersatzgesetzgebers" übernimmt. - Es gibt zwar Regelungen, aber die scheinen nicht alleine zu genügen.

Sehr schön unter Einbeziehung der Rechtsprechung dargestellt und aufgearbeitet hat die Titelfrage Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Michael A. Else, s. http://beamtenkanzlei.blogspot.de/2012/06/streikrecht-fur-beamte.html .

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