Montag, 4. Juni 2012

Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts aus betrieblicher Übung

Das Bundesarbeitsgericht hat in der Sache 3 AZR 128/11 entschieden, dass derjenige Arbeitgeber, der vorbehaltlos über Jahre hinweg seinen Arbeitnehmern bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen den Abschluss eines Versorgungsvertrages, der unter anderem eine Versorgung nach beamtenähnlichen Grundsätzen vorsieht, anbietet, aufgrund betrieblicher Übung verpflichtet ist, allen anderen Arbeitnehmern, die die Voraussetzungen erfüllen, den Abschluss eines inhaltsgleichen Versorgungsvertrages anzubieten.

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