Samstag, 16. Juni 2012

Handy-Stress in der Arbeitswelt

Ministerin von der Leyen hat sich gegen die dauernde Erreichbarkeit von Arbeitnehmern "rund um die Uhr" ausgesprochen, z.B.

 FAZ http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/arbeitsschutz-arbeitsministerin-will-regeln-gegen-handy-stress-11782676.html ,

Financial Times Deutschland http://www.ftd.de/politik/deutschland/:handyverbot-nach-feierabend-von-der-leyen-fordert-funkstille-nach-der-arbeit/70049547.html .

Allerdings sollen gesetzliche Arbeitsschutzregeln ihrer Auffassung nach nicht verschärft werden.

Gewerkschaftlicherseits wird an dieser Stelle das Eingrifen durch Gesetze - "klare und verbindliche Regeln" - gefordert.

Wirtschaftspsychologen sehen die Erreichbarkeit unterschiedlich.

Einem Fachanwalt für Arbeitsrecht dürfte die Debatte in der rechtlichen Bewertung den Blutdruck nicht besonders nach oben treiben:
Es gibt genügend Gesetze, mit denen man dieser Frage Herr werden kann.
Arbeitszeit ist Arbeitszeit und Freizeit ist Freizeit. So der Grundsatz. Bei besonderen Berufsgruppen, z.B. Ärzten, gibt es Bereitschaftszeiten. - Ebenso dürfte auch die Handyproblematik zu lösen sein: Dem arbeitsrechtlichen Grundsatz "Arbeit gegen Geld" folgend muss man m.E. eine konkrete Betrachtung im Einzelfall vornehmen und entsprechend bewerten, ob ein Arbeitnehmer erreichbar sein muss oder nicht. Entweder es handelt sich dann um eine Bereitschaftszeit - oder eben nicht. Bereitschaftszeit als Arbeitszeit lautet die alte Frage, um die es dann geht. Und dazu gibt es bereits viel Rechtsprechung. In rechtlicher Hinsicht sind also keine neuen Gesetze notwendig, nur ein anderer Umgang mit der modernen Telekommunikation. Und in der Freizeit, dann, wenn der Arbeitnehmer und die Arbeitnehmerin nicht erreichbar sein müssen, dürfen Handy, Blackberry und Co. auch mal eine Zeit der Funkstille haben.

Sie sehen: Arbeitsrechtliche Probleme sind lösbar, besser noch trocken betrachtet und jenseits der politisch aufregenden Diskussionen.

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