Dienstag, 19. Juni 2012

Dead Tired

Kennen Sie das? Sie haben in der Nacht kaum geschlafen, Sie erleben Ihren Tag "wie im Traum", können sich nicht hundertprozentig konzentrieren. Irgendwann sind Sie froh, dass Ihr Arbeitstag zu Ende ist, dass Sie nach Hause gehen können, dass Ihre Mitarbeiter nicht zuviel von Ihrem k.O.-Zustand bemerkt haben.

Nun stellen Sie sich Folgendes vor: Sie sind derjenige, der von einem übermüdeten Chirurgen nach inzwischen schon viel zu langem Dienst operiert wird. Oder Sie sind diejenige, die in einem Flugzeug sitzt, in dem der Pilot und der Copilot so müde sind, dass sie im Cockpit entgegen aller Bemühungen einschlafen. Oder vielleicht sind Sie in Ihrer Vorstellung auch derjenige, der einen schweren Verkehrsunfall mit einem LKW hat, nachdem der Fahrer aus Angst, nicht rechtzeitig ans Ziel zu kommen, die Lenkzeit deutlich überschritten hat und am Steuer eingeschlafen ist.

Todmüde kann den Tod bedeuten, nicht nur den Tod desjenigen, der selbst übermüdet ist, sondern im allerschlimmsten Fall auch den Tod anderer.

Arbeitsrechtlich betrachtet:
Regelmäßig gilt das Arbeitszeitgesetz. §§ 18 - 21a ArbZG enthalten aber Sonderregelungen. Diese Ausnahmen von der Regel in besonderen Fällen führen leider zum Teil zu Sicherheitsrisiken.

Es gibt Wege, solche Belastungen in den Griff zu bekommen: Mehr Sicherheit für "unschuldige" Dritte, für die ArbeitnehmerInnen und auch für die ArbeitgeberInnen.
Lösungen erfordern zwar Aufwand, insbesondere im Hinblick auf die Organisation, dienen aber im Ergebnis allen.

In diesem Sinne: Auf gute Zusammenarbeit und Sicherheit!

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