Montag, 4. Juni 2012

Mehrurlaub nach TV-L

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, nach der die Urlaubsregelung im TV-L der Anspruch des Beschäftigten auf Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs nicht daran geknüpft ist, dass der Beschäftigte zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsfähig ist oder seine Arbeitsfähigkeit während des tariflichen Übertragungszeitraums wieder erlangt.

Aktenzeichen: 9 AZR 618/10

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