Montag, 21. Januar 2013

Mobbing in der Schule (zwischen Schülern) oder: Wie kommt man miteinander ins Gespräch?

Liebe LeserInnen,

anlässlich eines Artikels für Kinder in der Ausgabe Dezember 2012 des MinD-Magazins und anlässlich einiger Vorfälle aus Schulen, die gerade gesellschaftlich diskutiert werden, greife ich an dieser Stelle gerne einen Aspekt auf: Wie kommt man bei Mobbing in der Schule (im Schüler-Schüler-Verhältnis) ins Gespräch?

Zunächst geht es um eine Analyse der tatsächlichen Situation:

1. Was ist passiert?
Es geht hierbei darum, die einzelnen Ereignisse zu betrachten, um einschätzen zu können, wie hoch und welcher Art die Belastung für das Opfer ist.
Es geht übrigens nicht darum, ob der Begriff "Mobbing" zutreffend ist. Bitte hängen Sie sich nicht an Begrifflichkeiten auf, sondern begegnen Sie belastenden Situationen so früh wie möglich.

2. An wen wende ich mich?
Zunächst kommt es darauf an, ob diese Frage vom Opfer selbst gestellt wird oder von den Eltern.
Möchte das Opfer selbst eine Antwort, weil es selbst nicht den Eltern von der Situation erzählen möchte, dann bieten sich zunächst Beratungsstellen an.
Regelmäßig stellen aber die Eltern diese Frage.
Dann heißt es: Auf die Analyse von 1. aufbauen und entsprechend fachliche Unterstüzung suchen. Regelmäßig bedeutet das zum Arzt zu gehen, um dort ggf. auch psychologische Unterstüzung vermittelt zu bekommen. Die Psyche eines Kindes ist empfindlich. Ängste werden oft "gespeichert" und wirken sich im Leben noch nachhaltiger aus als bei Erwachsenen in einer vergleichbaren Situation (i.d.R. am Arbeitsplatz). Deshalb sollte ein Kind auch eine entsprechend intensive und nachhaltige Unterstüzung durch Eltern und Fachkräfte erhalten.
Je nachdem, wie lange die Situation schon andauert, ob das Kind sich bereits selbst an Lehrer Innengewandt hat oder nicht, wie die Reaktion der Schule aussah, empfiehlt es sich KlassenlehrerInnen, LehrerInnen des Vertrauens bzw. die Schulleitung zu informieren.
Steht nicht nur im Raum, dass die SchülerInnen wieder miteinander ins Gespräch kommen sollen, sich "vertragen" und "aussöhnen" sollen, dann empfiehlt sich auch der Gang zum Anwalt. Keine Angst, der Gang zum Rechtsanwalt / zur Rechtsanwältin bedeutet nicht automatisch "Konfrontation", sondern dient zunächst der Klärung der Situation aus der juristischen Sicht. Ob der Anwalt / die Anwältin Sie "hinter den Kulissen" unterstützt und berät oder ob er / sie für Sie nach außen tätig wird, ist und bleibt Ihre persönliche Entscheidung.

3. Und wie kommt man miteinander ins Gespräch?
Nicht durch Zwang - aber ggf. durch Vorschläge:
Die können seitens der Schule gemacht werden, sofern das noch sinnvoll erscheint.
Die Aufgabe der Schule ist es, den schulischen Bereich zu klären, nicht aber den privaten. Natürlich geht das Hand in Hand. Aber Verantwortungsbereiche zu unterscheiden und entsprechend zu behandeln ist auch grundlegend wichtig.   
Wenn es also noch möglich ist, Täter und Opfer so an einen Tisch zu bringen, dass das Opfer darunter nicht zusammenbricht, dann kann das in der Schule Erfolg haben. Manchmal hilft es, wenn ein bei den Schülern beliebter Lehrer vermittelt.
Wenn aber auch das nicht mehr hilft, dann kommt es auf die Situation da an, wo Sie sind: Gibt es in der betreffenden Schule Programme gegen Mobbing? Wird eine Mediation in der Schule durch die Schule in Betracht gezogen? Ist vielleicht ein Schulpsychologe oder Schulsozialarbeiter da, der mit einer gewissen Erfolgsaussicht zwischen den Fronten vermitteln kann?
Es hängt also insbesondere davon ab, wo Sie sind, um welche Schule es sich konkret handelt.

4. Und wenn man nicht mehr ins Gespräch kommt? Wie kann man die Situation "abstellen"?
In den meisten Fällen lautet der Rat hier Schulwechsel.
An diesem Punkt ist es übrigens oft situativ günstig, wenn Sie sich vorher schon anwaltliche Hilfe geholt haben. Denn wenn es dann schnell gehen muss, weil die Situation für eine/n Schüler/in unerträglich geworden ist, geht es ums Handeln und darum, dass das Opfer nicht auch noch zusätzlich zur bestehenden Belastungssituation Zeit verliert und unter Druck kommt, weil es wegen Fehlens in der Schule aus psychischen Gründen oder wegen deutlich verringerter Aufnahme- und Lernfähigkeit durch die Belastungssituation in einen Lernrückstand gerät, der - je nach Zeitdauer - nur schwer aufzuholen ist. Natürlich ist es keine Schande, wenn man deshalb ein Schuljahr wiederholt, aber ob das für das Opfer "das Beste" ist, hängt vom Einzelfall ab. Hält man sich Optionen offen, weil man wenig Zeit verliert, dann sorgt das an dieser Stelle für Entscheidungsfreiheit. Und das Opfer wird um jeden Tag der verringerten Belastung dankbar sein und sich besser erholen, je früher die Belatungssituation endet.

Weitere Informationen zu
Mobbing in der Schule
finden Sie z.B. unter
http://www.bildungsanwalt.de/index.php?mobbing .

Wünsche Ihnen eine ruhige und friedvolle Woche
Ihre
Nathalie M. Brede
  

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