Freitag, 4. Januar 2013

Ablauf des #arbeitsgerichtlichen Verfahrens im Individualarbeitsrecht

Sehr geehrte Leserinnen,

auf Bitte des LeserInnenkreises hier noch einmal in besserer Position ein älterer aber nicht minder aktueller Beitrag:

Im Falle einer #Klage vor dem #Arbeitsgericht findet zunächst eine #Güteverhandlung statt.
Diese Güteverhandlung kann der einzige Termin sein, wenn eine Partei nicht erscheint, eine Partei anerkennt oder die Klage zurückgenommen wird. Wenn beide Parteien über Vergleichsmöglichkeiten sprechen, bedeutet das nicht, dass "der Richter einen Vergleich macht", sondern die beiden Parteien haben es in der Hand, sich zu einigen und das Verfahren schnell zu beenden. Einigen sich die Parteien nicht, dann findet regelmäßig ein weiterer Termin, der #Kammertermin, statt. Es kann auch mehrere Kammertermine geben.
Trotzdem muss das Verfahren nicht durch ein streitiges Urteil enden.
Die Parteien haben es in der Hand, sich zu einigen, gleich ob vor Gericht oder außergerichtlich. Es empfiehlt sich im Falle des außergerichtlichen Vergleichs, diesen vom Gericht protokollieren zu lassen.

Wenn die Parteien miteinander verhandeln, dann kann man einen Termin auch verlegen lassen. RichterInnen sind gerne bereit, Verhandlungen zwischen den Parteien durch eine Terminsverlegung zu unterstützen. Schließlich dient das auch dem Rechtsfrieden.


Mit herzlichen Grüßen
Ihre
Nathalie M. Brede
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

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