Montag, 21. Januar 2013

Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst - immer Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen?

Der Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer im ÖD, der regelmäßig von Montag bis Sonntag arbeiten musste, erhielt seinen Dienstplan und beantragte Urlaub. Er wurde an gesetzlichen Feiertagen, die in seinen Urlaub fielen, an denen er sonst dienstplanmäßig hätte arbeiten müssen, freigestellt. Dafür wurden ihm Urlaubstage "abgezogen".

Das Problem:
Entgeltfortzahlung an Feiertagen oder Verbrauch des "bezahlten Urlaubs"?

Die Lösung:
Wenn der Arbeitnehmer sonst hätte arbeiten müssen, kann der Arbeitgeber ihn wie sonst auch durch Freistellungserklärung von der Arbeit freistellen.
Nimmt der Arbeitnehmer Urlaub und fallen in den Zeitraum der dienstplanmäßigen Einteilung auch gesetzliche Feiertage, an denen er eigentlich hätte arbeiten müssen, dann ist es rechtens, dass hierfür gewährte Urlaubstage abgerechnet werden.

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts dazu: Urteil vom 15. Januar 2013, Aktenzeichen: 9 AZR 430/11

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