Dienstag, 8. Januar 2013

Kameraüberwachung von Mitarbeitern

Kameras, das alte, immer wieder leidige Thema: Kameraüberwachung von Mitarbeitern geht nicht, zumindest nicht in Bereichen wie in der Umkleidekabine oder auf der Toilette. Zum Teil können Kameras eingesetzt werden, ggf. unter entsprechender Beteiligung des Betriebsrates (soweit vorhanden). In bestimmten Fällen kann ein Unternehmer auch Kameras einsetzen, ohne seine Mitarbeiter zu fragen. Aber es besteht ein deutlicher Unterschied zwischen einer Kamera, die man zur Überwachung einer Tanksäule einsetzt, damit die Kunden hoffentlich nicht wegfahren, ohne bezahlt zu haben, und einer Kamera in der Umkleidekabine, mit der man Mitarbeiter beobachten will. Wer das noch nicht verstanden hat, möge noch einmal ganz neu darüber nachdenken.

Und noch ein weiterer Tipp aus der Praxis: Wenn ein Betriebsratsvorsitzender, den der Arbeitgeber zufällig in der Pause trifft, und ihm erzählt, dass man eine Überwachungskamera installiert habe oder installieren wolle, nickt, dann bedeutet das keineswegs eine Zustimmung des Betriebsrates.

Aktuell zur Überwachungsthematik:

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