Montag, 12. August 2013

Anwaltskosten: Wie funktionieren Dauerberatungsverträge mit Rechtsanwälten?

Sehr geehrte Leserinnen,

wenn Sie ein rechtliches Problem haben und sich beraten lassen möchten, dann stellen Sie sich regelmäßig die Frage: Was kostet das?

Die Antwort darauf: Das kommt darauf an.

Der Gesetzgeber hat das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz so gefasst, dass Rechtsanwälte grundsätzlich Vergütungsvereinbarungen mit Mandanten abschließen sollen. Wenn nur eine Erstberatung stattfindet und die Angelegenheit damit erledigt ist, ist es wirtschaftlich betrachtet regelmäßig gleich, ob eine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde oder die Erstberatungsgeprächsgebühr zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer abgerechnet wird. Das ändert sich, wenn mehr als eine Beratung erforderlich wird.

Bei den Vergütungsvereinbarungen gibt es Pauschalvereinbarungen, die häufig im Bereich der Strafverteidigung getroffen werden, Streitwertvereinbarungen und die am häufigsten vorkommenden Stundensatzvereinbarungen.

Dauerberatungsverträge gehören zu den Pauschalvergütungsvereinbarungen. Im Unterschied zu den Vereinbarungen nach Zeit wird hier ein monatlicher Pauschalvergütungssatz vereinbart, der die Inanspruchnahme eines ungefähren Stundenkontingents sichert. Regelmäßig wird vereinbart, dass nicht genutzte Zeit verfällt. Allerdings ist unter vielen Anwälten, die auf Dauerberatungsbasis arbeiten, die Bereitschaft zur Kulanz in überschaubarem Maße relativ groß.
Wurde eine Vergütungsvereinbarung im Beratungsbereich getroffen, dann fallen bei der Vertretung nach außen bzw. bei der Vertretung in einem Rechtsstreit zusätzlich die Kosten der Vertretung an.

Wenn Sie also regelmäßigen Beratungsbedarf haben, lohnt sich ein Dauerberatungsvertrag in der Regel.

Wünsche Ihnen eine erfolgreiche Woche
Ihre
Nathalie M. Brede
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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