Donnerstag, 15. August 2013

Burger King und das Betriebsverfassungsrecht: nmb - arbeitsrecht - Kommentar

Sehr geehrte Leserinnen,

Arbeitgeber wie Arbeitnehmer dürfen beobachten, wie es derzeit bei Burger King zugeht:

Die Yi-Ko-Holding GmbH hat wohl, so die FR, ihr eigenes Verständnis von Arbeit und Recht und möchte nun offensichtlich Betriebsräte loswerden.

http://www.fr-online.de/wirtschaft/burger-king--der-haut-alles-kurz-und-klein-,1472780,22815622.html

http://www.fr-online.de/wirtschaft/yi-ko-filialen--burger-king-grillt-seine-betriebsraete,1472780,23900386.html


Die aktuellste Meldung:

http://www.fr-online.de/arbeit---soziales/burger-king-gericht-fuer-vergleich-mit-dem--betriebsrat,1473632,24019984.html



Der nmb - arbeitsrecht - Kommentar:

Es ist nun keineswegs so, dass ein Betriebsrat nicht arbeiten müsste. Die tatsächliche Beweislage wäre da doch überaus interessant.

Dass das Gericht auf einen Vergleich hinwirkt, ist auch nicht ungewöhnlich, denn erstens soll es das und zweitens kommen die Streitenden dann - normalerweise - nicht wieder.

Rechte und Pflichten der Betriebspartner sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Das gilt auch für die Burger King - Betriebe.
Für Yi-Ko scheinen Betriebsräte nur lästig zu sein, Yi-Ko hat vermutlich noch nicht gemerkt, dass die Existenz von Betriebsräten durchaus für beide Seiten einen Sinn haben kann...

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