Freitag, 23. November 2012

Pressemeldungen der letzten Tage: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich entschieden, dass der Arbeitgeber schon am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorgelegt verlangen darf. Dieses Urteil ging durch die Schlagzeilen, schaffte es sogar auf die Titelseiten als Meldung des Tages.

Dabei ist die Entscheidung für Arbeitsrechtler nicht verwunderlich. Fachleute dürften sich eher darüber wundern, dass es auf den Titelseiten von Tageszeitungen landete bzw. das dieser Rechtsstreit bis zum Bundesarbeitsgericht ausgefochten wurde.

Der entscheidende Satz aus dem Gesetz, § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG: "Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."
Das Gesetz verlangt keine weiteren Voraussetzungen für dieses Verlangen des Arbeitgebers.

Dass eine tarifliche Regelung nur dann entgegensteht, wenn sie dieses Recht des Arbeitgebers ausschließt, hat das BAG in seinem Urteil ebenfalls klargestellt.

Fazit: Keine Überraschung, aber große Schlagzeilen.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.