Mittwoch, 31. Oktober 2012

Betriebsübergang: Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft

Die Fragen rund um den Betriebsübergang sind nahezu unendlich.

Ein beliebtes Thema: Um Arbeitnehmer ganz oder vorübergehend "loszuwerden", ggf. auch um Unterbrechungen von Arbeitsverhältnissen herbeizuführen, werden Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften gegründet.
Das mag möglicherweise eine betriebswirtschaftlich interessante Lösung sein, aber rechtlich betrachtet ist es nicht unbedingt eine gute Idee.
Das hat kürzlich auch das Bundesarbeitsgericht in einem Fall entschieden: Wenn es für den Arbeitnehmer klar erschien, dass alsbald seine Neueinstellung durch einen Betriebserwerber erfolgen werde, ist die dreiseitige Vereinbarung über den Wechsel des Arbeitnehmers in die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft unwirksam.
Das Bundesarbeitsgericht spricht sich damit gegen Umgehungsgeschäfte aus, die den Zweck haben, Arbeitsverhältnisse zu unterbrechen.

BAG, Urteil vom 25.10.2012, AZ.: 8 AZR 572/11

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