Mittwoch, 31. Oktober 2012

LehrerInnen: Kosten für Klassenfahrten

Zu den dienstlichen Aufgaben von Lehrern gehört auch die Teilnahme an Klassenfahrten. In der Vergangenheit kam es vor, dass eine Verzichtserklärung für die Reisekosten verlangt wurde. Gerechtfertigt sein sollte dies durch Haushaltsgründe.

Grundsätzlich: Sind dem Einzelnen Kosten für dienstliche Aufgaben entstanden, so hat sie der Dienstherr / Arbeitgeber zu tragen.

So hat es auch das Bundesarbeitsgericht im Falle einer Lehrerin entschieden, auch wenn das zuständige Arbeitsgericht zuvor anderer Auffassung war.

Keine Überraschung - aber wichtig zur Information derjenigen, die solche Verzichtserklärungen unterschrieben haben und daran glauben, dass sie ihre Klassenfahrtenkosten selbst tragen müssen.

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