Donnerstag, 6. Juni 2013

Kann der/die ArbeitgeberIn verlangen, dass ArbeitnehmerInnen auch bei Hochwasser arbeiten?

Liebe LeserInnen,

aktuell sind viele Menschen in Deutschland von Hochwasser betroffen oder bedroht. Einige fragen sich, ob sie (ArbeitnehmerInnen) oder Ihre MitarbeiterInnen arbeiten müssen.

Die juristische Antwort: "Das kommt darauf an."

Diejenigen, die von Hochwasser bedroht sind, müssen zur Arbeit erscheinen, ebenso diejenigen, für die es nur schwieriger geworden ist, zur Arbeit zu erscheinen, weil ihr Arbeitsweg betroffen ist.
Diejenigen, die selbst betroffen sind, dürfen ggf. der Arbeit fernbleiben, nämlich wenn sie so schwerwiegend betroffen sind, dass sie vorübergehend verhindert sind. Maßgeblich ist für diese Fälle § 616 BGB. Natürlich ist jeder Einzelfall speziell zu betrachten und es hängt von der Lage des konkreten Einzelfalles ab, ob und wie lange jemand der Arbeit fernbleiben darf. Aber: Der/die ArbeitgeberIn muss informiert werden.
Auch Hochwasser ist kein Grund, dass ArbeitnehmerInnen einfach "blau machen" können.

Sie sehen: Die beste Lösung ist noch immer, dass ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen miteinander sprechen.

ArbeitgeberInnen, die ihren Betrieb wegen Hochwassers schließen müssen, müssen grds. das wirtschaftliche Risiko selbst tragen.

Hoffen wir, dass die Hochwasserlage sich schnell bessert!

Ihre
Nathalie M. Brede
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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