Montag, 29. April 2013

Maschinen ersetzen Menschen - und die rechtlichen Folgen?

Aktuelle Nachricht: Maschinen ersetzen Menschen:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/silicon-valley-reporter-maschinen-verdraengen-menschen-a-896711.html


Das ist nichts grundsätzlich Neues. Folge der technischen Entwicklung ist u.a., dass Menschen durch Maschinen ersetzt werden. Es bedeutet, dass Menschen andere Aufgaben haben als früher. Die Arbeitswelt verändert sich.


Und was bedeutet das arbeitsrechtlich?

Arbeitsrechtlich befinden wir uns im Bereich der Betriebsänderungen, § 111 BetrVG.
Betriebsänderungen sind u.a. die Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren, die grundlegende Änderung der Betriebsanlagen, die Einschränkung des Betriebes. Diese Fälle von Betriebsänderungen liegen hier regelmäßig vor.

Möglicherweise müssen dann (kollektivarbeitsrechtlich) ein Interessenausgleich versucht und ein Sozialplan erarbeitet werden.

Und regelmäßig, gleich ob im großen Betrieb oder in Kleinbetrieben kommt es auch zu Kündigungen (individualarbeitsrechtlich).


nmb - arbeitsrecht - Tipp:
Lassen Sie sich im Einzelfall beraten! Jeder braucht in solchen Situationen rechtlichen Beistand - Arbeitgeber, Betriebsrat, Arbeitnehmer. Jede Situation hat ihre individuellen Eigenheiten, in jeder Position sind andere Dinge zu beachten und in jeder Position muss anders gehandelt werden.
Damit Sie rechtlich bei einer Betriebsänderung nicht ins Hintertreffen geraten, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihre arbeits- und ggf. auch sozialrechtliche Situation zu klären. 

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