Freitag, 22. März 2013

Arbeitszeugnis - Grußformel

Ein Kollege hat in der ZEIT ONLINE über #Arbeitszeugnisse und die Frage des Anspruchs auf die Schlussformel geschrieben:
http://www.zeit.de/karriere/bewerbung/2013-03/arbeitsrecht-grussformel-arbeitszeugnisse

Er hat richtig mitgeteilt, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung 9 AZR 227/11 entschieden hat, dass es keinen Anspruch auf Dank und gute Wünsche gibt.

Das Urteil zum Nachlesen:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2013&nr=16475&linked=urt

Er schreibt, dass dies zum Teil von den unteren Instanzen anders gesehen wird.


nmb - arbeitsrecht - Kommentar:

Aus meiner Erfahrung sind die Chancen des Arbeitnehmers auf die Abänderung des Zeugnisses im Hinblick auf die Bedauerns- und Grußformel / #Schlussformel nicht sonderlich gut. Vielmehr kommt es darauf an, was sonst noch im Zeugnistext auftaucht oder welche Form das Zeugnis hat. In Kombination lässt sich durchaus über die "magische" Schlussformel reden. Meist wird sie im Vergleich vereinbart.

Ein weiterführender Tipp:
Ebenso verhält es sich mit dem Anschriftenfeld, wobei die Schlussformel in der Praxis von einem neuen Arbeitgeber als aussagekräftiger betrachtet wird als das Anschriftenfeld.

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