Donnerstag, 23. Oktober 2014

Urlaub und #Altersdiskriminierung

Die Entscheidung:
Ältere Arbeitnehmer dürfen gegebenenfalls mehr Urlaubstage bekommen als jüngere.

Der Fall:
Eine in der Schuhproduktion tätige Arbeitnehmerin hat geklagt, weil sie als jüngere Mitarbeiterin weniger vertraglichen Urlaub vom Arbeitgeber bekam als andere Kollegen und Kolleginnen, die das 58. Lebensjahr vollendet haben.

Fundstelle:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Oktober 2014, Aktenzeichen: 9 AZR 956/12

nmb-arbeitsrecht-Kommentar:
Der Klageversuch hat sich jedenfalls gelohnt. Eine mögliche Lösung wäre gewesen, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) der jüngeren Arbeitnehmerin ebensoviel Urlaub zugesteht wie der älteren. Die dahinter liegende Idee, dass im Hinblick auf die Differenzierung unter den Arbeitnehmern nicht an das Kriterium des Alters angeknüpft werden darf, ist grundsätzlich ein guter Ansatzpunkt. Bevor die Entscheidung verkündet wurde, war aber schon klar, dass der Fall auch durchaus anders entschieden werden kann. Und so ist es geschehen.
Den älteren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen wird vom Arbeitgeber mehr Urlaub gewährt, weil es sich um eine körperlich ermüdende und schwere Arbeit handelt und die älteren MitarbeiterInnen schlichtweg wegen dieser körperlichen Belastung längere Erholungszeiten benötigen. Hier wird in der Differenzierung also im Wesentlichen an die körperliche Belastung angeknüpft. Das Alter dient hier nur dazu, die niedrigere körperliche Belastbarkeit einer Gruppe zuzuordnen. Ältere Menschen sind körperlich weniger belastbar als jüngere. Das ist in der Regel so.
Der Fall spielte in einer Schuhfabrik, dort in der Schuhproduktion. Da liegt das Argument der körperlichen Belastung auch auf der Hand.
Das Bundesarbeitsgericht hat aber auch entschieden, insoweit muss man bei Gerichtsentscheidungen genau hinschauen, dass "diese unterschiedliche Behandlung wegen des Alters unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter nach § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG zulässig sein" kann, d.h. es ist durch diese Entscheidung nicht klar, dass es immer gerechtfertigt ist, älteren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mehr Urlaub zu gewähren als jüngeren.  In Stein gemeißelt ist also gar nichts. 

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