Montag, 23. Juni 2014

Spezielle Seminarangebote: Fachanwaltsfortbildung nach § 15 FAO

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

es gibt viele Anbieter, die Ihnen täglich unterschiedliche Fortbildungsveranstaltungen anbieten, insbesondere per Fax oder Email.
Regelmäßig handelt es sich hier um große Anbieter, die entweder ihre sich jährlich wiederholenden Veranstaltungen mit aktuellem Programm oder immer wieder ähnliche Veranstaltungen anbieten, zu den üblichen Konditionen.
Die Gemeinsamkeit aller Anbieter: Sie besuchen die Veranstaltung, nehmen hörend teil, erhalten ihre Teilnahmebescheinigung, gehen mit mehr oder weniger neuen Erkenntnissen nach Hause, jedenfalls sind Pflichtfortbildungsstunden mit dem Besuch dieser Veranstaltungen abgedeckt, was ein wesentlicher Grund für die Teilnahme ist.

Haben Sie sich schon einmal überlegt, wie es wäre, wenn Sie Fortbildung aktiv mitgestalten könnten? Wenn Sie jedenfalls fachlich etwas aus der Fortbildung mitnehmen, mit Kollegen intensiver ins Gespräch kommen und einen angenehmen Fortbildungstag verleben? Anstelle von engen Zeitplänen, 100-Teilnehmer-Riesengruppen angenehm und ruhig in kleineren Gruppen Rechtsthemen besprechen? Möglicherweise auch noch mit einem zusätzlichen Blick über den juristischen Tellerrand hinaus, der Ihnen praktisch weiterhelfen kann?

Wir bieten Ihnen neu in Wiesbaden und in der Südpfalz "Arbeits- und Sozialrechtsgespräche" an, gerne kommen wir auch bundesweit in Ihre Kanzleien und bieten Ihnen aktive Inhouse-Fortbildungen. Natürlich erhalten Sie auch jeweils eine Teilnahmebescheinigung über die Nettozeitstunden, die Sie wie gewohnt bei Ihrer Rechtsanwaltskammer einreichen.

Auf Anfrage können Sie unsere Veranstaltungen auch schon vor dem regulären Start im September 2014 buchen.

Einen schönen Sommer
wünscht Ihnen

Ihre Kanzlei
Rechtsanwältin & Fachanwältin für Arbeitsrecht
Nathalie M. Brede



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