Freitag, 6. Juni 2014
Kurznachricht: #Urlaubsanspruch bei #Pflegezeit
nmb-arbeitsrecht-Kurznachricht:
Das Bundesarbeitsgericht hat am 6. Mai 2014 (Az.: 9 AZR 678/12) entschieden, dass Arbeitnehmer, die unbezahlten Urlaub in Anspruch genommen haben, im entschiedenen Fall zwecks Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen, unveränderten Anspruch auf Urlaub haben.
Der Erholungsurlaub wird nicht durch die Inanspruchnahme solcherlei unbezahlten Urlaubs gekürzt.
nmb-arbeitsrecht-Kurzkommentar:
Eigentlich nicht verwunderlich, denn eine Kürzung ist für diesen Fall auch nicht vorgesehen. Allerdings gibt es Fälle, in denen der Urlaubsanspruch gekürzt werden kann, vorgesehen ist dies z.B. bei der Inanspruchnahme von #Elternzeit.
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