Mittwoch, 22. August 2012

Befristete Arbeitsverhältnisse - tarifvertragliche Möglichkeiten

Die Befristung von Arbeitsverträgen ist durch das Teilzeit- und Befristungsgetz (TzBfG) geregelt.

Sowohl die Höchstdauer als auch die Anzahl von Befristungen kann - abweichend vom TzBfG - durch Tarifvertrag geregelt werden, auch zu Ungunsten der ArbeitnehmerInnen. Auch nicht Tarifgebundene können im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages dessen Anwendbarkeit vereinbaren.

Das Bundesarbeitsgericht hatte in seinem Urteil vom 15. August 2012, AZ: 7 AZR 184/11, insofern damit zu tun, als dass es dort um eine Inbezugnahme eines solchen Tarifvertrages ging.

Auch in diesem Urteil gab es keine Überraschungen für einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Mit den möglichen Grenzen der gesetzlich eröffneten Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien musste sich das Bundesarbeitsgericht in dieser Sache aber nicht auseinandersetzen.    

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